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   VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18   

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https://dejure.org/2020,46417
VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18 (https://dejure.org/2020,46417)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2020 - A 7 K 6272/18 (https://dejure.org/2020,46417)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2020 - A 7 K 6272/18 (https://dejure.org/2020,46417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 16a Abs 2 GG, § 26a Abs 1 S 3 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 17 EUV 604/2013, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013
    Asylanspruch; Einreise aus EU-Mitgliedsstaat und Zuständigkeitsbegründung durch Ausübung des Selbsteintrittsrechts im Dublin-Verfahren

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf schlechte humanitäre Verhältnisse, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 165 m.w.N.).

    Hierfür sind im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren, ohne verantwortlichen Akteur, aufgrund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies aber nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 169).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf schlechte humanitäre Verhältnisse, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 165 m.w.N.).

    Hierfür sind im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren, ohne verantwortlichen Akteur, aufgrund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies aber nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 169).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf schlechte humanitäre Verhältnisse, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen können (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 165 m.w.N.).

    Hierfür sind im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren, ohne verantwortlichen Akteur, aufgrund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies aber nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 25 m.w.N., und U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - , juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 169).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 1380/12

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines aus einem sicheren Drittstaat einreisenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AsylG ist entscheidend, dass eine unionsrechtliche Zuständigkeit Deutschlands für die Durchführung eines Asylverfahrens von Anfang an (originär) bestanden hat, während eine später begründete Zuständigkeit, z. B. durch die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Verordnung (EG) 604/2013, nicht hinreichend ist (a. A. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 1380/12.A -, juris).

    Auch wenn die Verordnung (EG) 604/2013 (im Weiteren: Dublin III-VO) als Rechtsvorschrift der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) im Sinne des § 26a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AsylG zu sehen ist (so Urt. des OVG NRW v. 27. April 2015, 9 A 1380/12.A, zur Vorgängerregelung der Dublin III-VO Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (im Weiteren: Dublin II-VO), juris) war vorliegend die Bundesrepublik Deutschland im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (§ 77 Abs. 1 AsylG) nicht für das Asylverfahren im Sinne des § 26a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AsylG zuständig, da hierfür eine originäre Zuständigkeit erforderlich ist.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Dies gilt auch dann, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits ein Schutzstatus zuerkannt oder für sie nationaler Abschiebungsschutz festgestellt worden ist (vgl. BVerwG (1. Senat), Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18, BeckRS 2019, 18363, Rn. 15).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Eine tatsächliche Gefahr (Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", vgl.Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 22) für die Realisierung eines ernsthaften Schadens ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Prognosemaßstab ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.9.2010 - 10 C 11/09 - BeckRS 2010, 54143).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - A 11 S 1144/17

    Rückkehrmöglichkeit für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2020 - A 7 K 6272/18
    Die Tatsache, dass ein Ausländer bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden ernsthaft bedroht war (Vorverfolgung), begründet die Vermutung, dass die Furcht des Ausländers vor Verfolgung begründet ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 05.12.2017 - A 11 S 1144/17, BeckRS 2017, 141174).
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